Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das Organ der Kirchengemeinde, welches diese in Rechts- und Vertragsangelegenheiten nach Außen vertritt und das Vermögen der Kirchengemeinde verwaltet.
Zu den Aufgaben des Kirchenvorstandes zählen:
- Vermögensverwaltung
- Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes
- Verwaltung und Instandhaltung von Grundstücken und Gebäuden
- Personalentscheidungen
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes werden in zwei Wahlperioden jeweils zur Hälfte von den Gemeindemitgliedern für 6 Jahre gewählt, so daß turnusmäßig alle drei Jahre eine Kirchenvorstandswahl ansteht.
Mitglieder des Kirchenvorstandes:
- Pater Norbert Häck - 1. Vorsitzender
- Meng, Helmut - 2. Vorsitzender
- Frings, Kunibert
- Heimann, Ursula
- Hess, Hans-Dieter
- Kolf, Karl-Heinz
- Schlösser, Peter
- Schwellenbach, Josef
- Schmitz, Klaus
- Fuhl, Heinz (kooptiertes Mitglied)
Ausschüsse
Zur Unterstützung seiner vielfältigen Aufgaben kann der Kirchenvorstand Ausschüsse bilden, in denen auch Fachleute mitarbeiten, die nicht dem Kirchenvorstand angehören. In diesen Ausschüssen werden einzelne Arbeitsfelder erarbeitet und Beschlüsse für den Kirchenvorstand vorbereitet.
In unserer Gemeinde haben wir folgende Ausschüsse gebildet:
- Bauausschuss - Sprecher: Hess, Hans-Dieter
- Grundstücksangelegenheiten - Sprecher: Schlösser, Peter
- Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung - Sprecher: Meng, Helmut
- Kämmerer - Heimann, Ursula
- Personal, Kindergarten - Sprecher: Kolf, Karl-Heinz
