Rückansicht Sankt Margareta

Pfarrgemeinderat des Seelsorgebereichs Neunkirchen-Seelscheid

Der Pfarrgemeinderat ist ein demokratisch gewähltes Laien-Gremium. Der Ursprung liegt im II. Vatikanischen Konzil.
In der neuen Pfarrgemeinderatssatzung, die am 08.12.2008 in Kraft trat, heisst es:
§1 Errichtung und Auftrag des Pfarrgemeinderates
_1 In jedem Seelsorgebereich ist ein Pfarrgemeinderat zu bilden.
_2 Im Pfarrgemeinderat wirken Vertreterinnen und Vertreter einer oder mehrerer Pfarrgemeinden gemeinsam mit dem Pfarrer und den dort in der Seelsorge tätigen Geistlichen sowie den hauptberuflichen Pastoralen Diensten — künftig hier Pastoralteam genannt — an der Planung und Gestaltung des kirchlichen Lebens und der Pastoral im Seelsorgebereich mit und verantworten das christliche Engagement in Kommune, Staat und Gesellschaft.
§2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates
_1 Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.

Derzeit besteht der Pfarrgemeinderat aus den gewählten, geborenen und berufenen Mitgliedern:


  • die gewählten Mitglieder für St. Anna Hermerath:

  • Willi Bergmann

    Sylvia Franken

    Christa Kröschel

    Bärbel Sander


  • die gewählten Mitglieder für St. Georg Seelscheid:


  • Christoph Dammer

    Siglinde Kißener

    Wolfgang Klug

    Theresia Weber


  • die gewählten Mitglieder für St. Margareta Neunkirchen:


  • Böhnert, Klaus-Jürgen

    Koch, Annette, Tel. 2207; gewählte Vorsitzende

    Niedermeyer, Karl-Heinz

    >zur Zeit vakant


  • die geborenen Mitglieder aus dem Pastoralteam:


  • Pfarrer P. Norbert Häck

    Pfarrvikar P. Franz-Josef Urselmans

    Pastoralreferent, Christian Köppen


  • das berufene Mitglied:


  • zur Zeit vakant