Pfarrgemeinderat des Seelsorgebereichs Neunkirchen-Seelscheid
Der Pfarrgemeinderat ist ein demokratisch gewähltes Laien-Gremium. Der Ursprung liegt im II. Vatikanischen Konzil.
In der neuen Pfarrgemeinderatssatzung, die am 08.12.2008 in Kraft trat, heisst es:
§1 Errichtung und Auftrag des Pfarrgemeinderates
_1 In jedem Seelsorgebereich ist ein Pfarrgemeinderat zu bilden.
_2 Im Pfarrgemeinderat wirken Vertreterinnen und Vertreter einer oder mehrerer Pfarrgemeinden gemeinsam mit dem Pfarrer und den dort in der Seelsorge tätigen Geistlichen sowie den hauptberuflichen Pastoralen Diensten — künftig hier Pastoralteam genannt — an der Planung und Gestaltung des kirchlichen Lebens und der Pastoral im Seelsorgebereich mit und verantworten das christliche Engagement in Kommune, Staat und Gesellschaft.
§2 Aufgaben des Pfarrgemeinderates
_1 Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Derzeit besteht der Pfarrgemeinderat aus den gewählten, geborenen und berufenen Mitgliedern:
- die gewählten Mitglieder für St. Anna Hermerath:
- die gewählten Mitglieder für St. Georg Seelscheid:
- die gewählten Mitglieder für St. Margareta Neunkirchen:
- die geborenen Mitglieder aus dem Pastoralteam:
- das berufene Mitglied:
Willi Bergmann
Sylvia Franken
Christa Kröschel
Bärbel Sander
Christoph Dammer
Siglinde Kißener
Wolfgang Klug
Theresia Weber
Böhnert, Klaus-Jürgen
Koch, Annette, Tel. 2207; gewählte Vorsitzende
Niedermeyer, Karl-Heinz>zur Zeit vakant
Pfarrer P. Norbert Häck
Pfarrvikar P. Franz-Josef UrselmansPastoralreferent, Christian Köppen
zur Zeit vakant
